Die Sicherheitsfachkraft (SFK) unterstützt und berät den Arbeitgeber (AG) bei der Erfüllung der Pflichten auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit sowie der menschengerechten Arbeitsgestaltung. Zusätzlich werden auch Arbeitnehmer (AN), Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsvertreter in diesen Bereichen mit einbezogen.

  1. Analyse des Arbeitssystems
  2. Beurteilung der in der Analyse festgestellten Gefährdung
  3. Setzen von Zielen
  4. Entwicklung verschiedener Lösungsmöglichkeiten
  5. Auswahl der Richtigen Lösung für Ihr Unternehmen
  6. Durch- und Umsetzen der Lösung
  7. Überprüfung der Wirksamkeit der Lösung

Aufgaben der Sicherheitsfachkraft

  • Beratung zu Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
  • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
  • Festlegen von Gefahrenverhütungsmaßnahmen
  • Beratung bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren, insbesondere auch in Verbindung mit der Verwendung neuer Arbeitsstoffe
  • Organisation des Brandschutz und von Evaluierungsmaßnahmen
  • Beratung bei der Planung von Arbeitsstätten
  • Beratung für Schutzausrüstungen
  • Planung von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung der Arbeitsergonomie
  • Sicherheitstechnische Betreuung (Beratung) für Unternehmen aller Branchen
  • Arbeitsplatzevaluierung
  • Grundevaluierung
  • Instandhaltung der Evaluierung
  • Überprüfung von prüfpflichtigen Arbeitsmittel