§ 82b
Jede gewerbliche Betriebsanlage ist laut dem § 82b der Gewerbeordnung alle fünf Jahre wiederkehrend prüfen zu lassen, ob sie den Genehmigungsbescheiden und den sonstigen gewerblichen Bestimmungen entspricht. Zu berücksichtigen sind dabei Änderungen an der maschinellen Ausstattung, räumlichen Anordnung und der Produktionstätigkeit welche eventuell Änderungsverfahren notwendig machen.
§ 82b
Jede gewerbliche Betriebsanlage ist laut dem § 82b der Gewerbeordnung alle fünf Jahre wiederkehrend prüfen zu lassen, ob sie den Genehmigungsbescheiden und den sonstigen gewerblichen Bestimmungen entspricht. Zu berücksichtigen sind dabei Änderungen an der maschinellen Ausstattung, räumlichen Anordnung und der Produktionstätigkeit welche eventuell Änderungsverfahren notwendig machen.
Welche Unterlagen sind für die Prüfung notwendig?
Für unsere Prüftätigkeiten sind grundsätzlich die gewerberechtlichen Bescheide, Verhandlungsschriften und die dazugehörigen Einreichunterlagen (Pläne, technische Beschreibungen, etc.) erforderlich.
Geprüft werden im Wesentlichen nach der § 82b GewO:
- Einhaltung der gewerblichen Bestimmungen: Als gewerberechtliche Bestimmung sind jene Verordnungen anzusehen, welche aufgrund der Gewerbeordnung erlassen wurden.
- Genehmigungszustand: Es wird festgestellt, ob Ihr Betrieb noch entsprechend dem genehmigten Zustand existiert. Es sind Um- oder Zubauten, geänderte Lagerarten bzw. Lagermengen und zusätzlich aufgestellte Maschinen dabei festzustellen
- Einhaltung der Bescheidauflagen: Es werden dabei die Auflagen der gewerberechtlichen Bescheide überprüft. Dies erfolgt zumeist durch eine Regelung Ihres Betriebes und durch Einsichtnahme in die notwendigen Dokumente.
Was geschieht im Falle von Mängeln?
Für Abweichungen wird üblicherweise zuerst eine Mängelliste erstellt. Diese Liste wird mit Ihnen besprochen und Lösungsvorschläge erörtert. Das Ende der Prüftätigkeiten in Ihrem Betrieb wird durch das Prüfen der behobenen Mängel abgeschlossen.
Das Endergebnis einer Prüfung nach § 82b GewO ist eine Prüfbescheinigung. Diese stellt eine Zusammenfassung der gewerberechtlichen Situation in Ihrem Betrieb dar. Ist die Prüfung abgeschlossen, so ist das Überprüfungsergebnis bis zu nächsten Überprüfung zur jederzeitigen Einsichtnahme durch die Behörde bereitzuhalten.
Es werden dabei die Auflagen der gewerberechtlichen Bescheide überprüft. Dies erfolgt zumeist durch eine Regelung Ihres Betriebes und durch Einsichtnahme in die notwendigen Dokumente.
Vorteile einer gewerblichen Prüfung:
- Rechtssicherheit für die Geschäftsleitung
- Einhaltung einer gesetzlichen Prüfplicht
- Darstellung der gesamten gewerberechtlichen Bescheid- Gesetzes- und Genehmigungssituation Ihres Betriebes